Honorar - Rechtsschutzversicherung

Honorar

Ein Anwalt wird üblicherweise nach Aufwand entschädigt. Der Stundenansatz beträgt je nach Schwierigkeitsgrad, Komplexität, Standort und Streitwert individuell zwischen CHF 250 und CHF 550 (zzgl. MWST). Dieser wird beim Erstgespräch vereinbart und periodisch angepasst.

Für Industrie, Gewerbe, öffentlichen Sektor, notarielle Dienstleistungen und Abklärungen gelten gesonderte Ansätze.

Es kann ein Erfolgshonorar oder ein Pauschalpreis vereinbart werden. Vorbehalten bleiben die Tarife für amtliche Mandate und die Rechtsvertretung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege. Wir klären Sie vorgängig auf und prüfen die Voraussetzungen.

Die von Gerichten bei Obsiegen zugesprochenen Parteientschädigungen nach den Anwaltsgebührenverordnungen der Kantone sind bei geringen Streitwerten deutlich tiefer als der effektive anwaltliche Aufwand.

Anwälte sind standesrechtlich gehalten, Kostenvorschüsse zu beziehen.

Gerichte und Verwaltungen verlangen ebenfalls Kostenvorschüsse, bevor sie tätig werden.

Rechtsschutzversicherung

Analog einer Krankenkasse übernehmen Rechtsschutzversicherungen einen Teil oder die ganzen Anwaltskosten, wenn dies dem Versicherungsvertrag entspricht.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wenn nein, beraten wir Sie gerne dabei.

Unsere Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wir haben die neuen Empfehlungen der Paritätischen Kommission RSV SAV/SVV implementiert und bitten Sie, vor der ersten Kontaktaufnahme das Merkblatt mit den Empfehlungen zu studieren.

Es ist die Pflicht des Versicherten, den Fall bei seiner Rechtsschutzversicherung zu melden. Diese prüft, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht. Zudem entscheidet sie, ob sie den Fall intern durch eigene Juristen oder durch externe Anwälte bearbeiten lässt. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.